Feuerwehrpläne
Feuerwehrpläne werden von der örtlichen Feuerwehr bzw. der zuständigen Brandschutzdienststelle gefordert und
bestehen aus einem schriftlichen sowie einem grafischen Teil.
Der schriftliche Teil liefert im Einsatzfall wichtige Objektinformationen bezüglich der Personen im Gebäude, der Lagerung von
Gefahrstoffen, Angaben zur Brandschutztechnik und zur Löschwasserversorgung bzw. -rückhaltung.
Der grafische Teil setzt sich aus
- einem Übersichtsplan,
- den Geschossplänen,
- ggf. einem Plan über die Löschwasserversorgung und
- ggf. einem Plan über die Lage der Abwasserleitungen
zusammen.
Sie haben im Einsatzfall die Aufgabe, die rasche Orientierung der Feuerwehr im Objekt zu gewährleisten. Dazu werden sie bei der
örtlichen Feuerwehr und beim Betreiber des Objektes hinterlegt.
Grundlage für die Erstellung und Gestaltung von Feuerwehrplänen ist die DIN 14095.
Die Feuerwehrpläne werden gebunden und in einem DIN A4 Ordner abgeheftet geliefert. Der grafische Teil ist in DIN A3 Format
gehalten, laminiert und auf DIN A4 Format gefaltet.
Für den Einsatz auf Rechnern in Einsatzleitwägen der Feuerwehr wird der Plan auf Wunsch auch als CD-ROM geliefert.
Feuerwehreinsatzpläne
Eine besondere Form von Feuerwehrplänen stellen die Feuerwehreinsatzpläne dar. Darin werden, nach Rücksprache mit der
örtlichen Feuerwehr, objektspezifische einsatztaktische Besonderheiten in den Feuerwehrplan aufgenommen.
Brandschutzordnungen DIN 14096
Eine Brandschutzordnung ist eine auf ein bestimmtes Objekt zugeschnittene Zusammenfassung von Regeln und organisatorischen
Maßnahmen zur Brandverhütung und zum Verhalten im Brandfall. Die Brandschutzordnungen nach DIN 14096 gliedern sich in drei
Teile, welche jeweils Informationen für bestimmte Zielgruppen enthalten.
Brandschutzordnung A
(DIN 14096-1)
Die
Brandschutzordnung Teil A richtet sich an alle Personen in einem Objekt
und enthält grundsätzliche Informationen zum Verhalten im Brandfall. Formatgrößen sind DIN A4 oder DIN A5. Die
Ordnungen werden zum besseren Schutz laminiert geliefert.
Brandschutzordnung B
(DIN 14096-2)
Eine
Brandschutzordnung Teil B ist detaillierter ausgeführt als Teil A und
enthält mehrere Seiten. Sie richtet sich an alle Personen, die sich in einem Objekt regelmäßig aufhalten wie
Mitarbeiter, Fremdarbeiter,....
Brandschutzordnung C
(DIN 14096-3)
Diese richtet sich an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben und beinhaltet über Teil B hinaus auch eine genauere
Beschreibung anlagentechnischer oder baulicher Brandschutzmaßnahmen.
Flucht- und Rettungspläne DIN 4844-3/BGV A8
Flucht- und Rettungspläne werden von der
Arbeitsstättenverordnung § 4 (3) Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten und ggf. von der
zuständigen Feuerwehr bzw. dem Brandschutzamt gefordert.
Besonders in Sonderbauten (z.B. Beherbergungsbetrieben, Versammlungsstätten, Produktionsstätten, Krankenhäusern und
Pflegeeinrichtungen,...) sollen diese Pläne ortsunkundigen Personen einen schnellen Überblick über den am
günstigsten gelegenen Fluchtweg geben. Aus diesem Grund sind sie lagerichtig (rechts-links-Orientierung) darzustellen und an
Stellen mit viel Personenverkehr, wie z.B. Eingänge und Treppenhäuser, aufzuhängen.
Grundlage für die Erstellung und Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen sind die Berufsgenossenschaftliche Vorschrift A8
und die DIN 4844-3.
Eine besondere Form von Flucht- und Rettungsplänen stellen Zimmerfluchtpläne dar. Diese werden im DIN A4 Format an die
Gästezimmertüren in Hotels oder an die Klassenzimmertüren in Schulen angebracht. Im Hotelbereich werden
Zimmerfluchtpläne zweisprachig ausgeführt.
Alle Pläne werden in DIN-Formaten gefertigt und mit nicht reflektierendem Kunststoff überzogen. Auf Wunsch werden die
Pläne gerahmt geliefert.
Bestuhlungspläne
In Versammlungsstätten nach VStättVO sollen
Bestuhlungspläne
den Mindestabstand der Stuhl- bzw. Tischreihen aufzeigen, um im Gefahrenfall eine schnelle und problemlose Evakuierung zu
gewähren. Diese können bei Bedarf zu einem Bestuhlungs- und Rettungswegeplan erweitert werden (Forderung nach § 44
Versammlungsstättenverordnung in Baden-Württemberg).